Projekt Windrad
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Vorhaben:
Die Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung e.G. in Gründung beabsichtigt auf auf Ingersheimer Gemarkung im Gewann Stumpen die Errichtung einer Windkraftanlage vom Typ Enercon E82.
Die Energiegenossenschaft hat sich aus einem Kreis von Bürgern gegründet, die seit mehr als 8 Jahren Projekte für eine regionale und regenerative Energieversorgung initiieren.
Aus dem Kreis der Initiatoren wurden bspw. bürgerbeteiligte Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Ingersheim (Vereinsheim Schönblick in Kleiningersheim, SKV- und Fischwörthalle in Großingersheim) mit einer Gesamtleistung von knapp 90 kWP erfolgreich umgesetzt.
Bereits seit 2002 ist dabei auch die Idee zur Nutzung von Windenergie entstanden. Zunächst wurde mit einem Baukran 2002 über ein Jahr hinweg das Windaufkommen auf einem Grundstück östlich des jetzigen Standorts gemessen.
Auf Basis dieser gemessenen Werte wurde die Ausweisung des Vorranggebietes durch die Region vorgenommen. Für die Ausweisung der Vorranggebiete in Baden-Württemberg wurden abweichend zu den in Ingersheim real gemessenen Werten i.d.R. Windmodelle der Wetterdienste zugrunde gelegt.
In diesem Abschnitt erfahren Sie alles zum geplanten Windrad in Ingersheim.
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ZIELE:
Mit der Errichtung der Windkraftanlage verfolgt die Energiegenossenschaft das Ziel einer nachhaltigen und regenerativen Energieerzeugung in der Region und vor Ort auf Basis einer breiten Bürgerbeteiligung. Daher wurde die Form der Genossenschaft gewählt.
Mit dem erzeugten Strom für rund 1.400 Durchschnittshaushalte kann ein erheblicher Teil des in Ingersheim verbrauchten Stroms zukünftig dezentral und verbrauchernah erzeugt werden.
ENERGETISCHE AMORTISATIONSZEIT:
Die energetische Amortisationszeit der geplanten Anlage liegt bei rund 1 Jahr. Dies bedeutet, dass die aufgewandte Energie zur Errichtung der Anlage innerhalb eines Jahres bereits wieder durch den Betrieb erzeugt wurde. Die Laufzeit der Anlage ist auf rund 20 Jahre veranschlagt.
CO2-EINSPARPOTENTIAL:
Für die veranschlagte Laufzeit von rund 20 Jahren wird auf Basis des derzeitigen Energiemixes in Deutschland von einem CO2-Einsparpotential von rund 46.000 to ausgegangen.
Für den Betrieb der Anlage sind keine zusätzlichen Hilfsenergien oder Aufwendungen mit Ausnahme der Wartungsarbeiten erforderlich.
WIRTSCHAFTLICHER BETRIEB / ANFORDERUNGEN EEG:
Für die Begutachtung der Windverhältnisse und damit der Wirtschaftlichkeit wurde ein unabhängiges, akkreditiertes Büros für Windgutachten beauftragt. Hierbei wurde auf Basis der 2002 durch eine einjährige Windmessung (gewichtet im langjährigen Mittel) sowie Referenzwerte das Windaufkommen und die mittlere Windgeschwindigkeit beurteilt. Der wirtschaftliche Betrieb der Anlage und die Erreichung des gesetzlich im EEG festgeschriebenen Referenzertrages wurden dabei hinreichend nachgewiesen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Einspeisung nach EEG werden dadurch eingehalten.
SCHATTENSCHLAG:
Die Beeinträchtigungen durch Schattenschlag wurden eingehend durch ein kompetentes und anerkanntes Ingenieurbüro untersucht. Die möglichen Schattenzeiten sind in einem Gutachten ermittelt und belegen die astronomisch maximal mögliche sowie die meteorologisch wahrscheinliche Dauer.
SCHALLPROGNOSE:
Die Immissionsorte wurden gemäß Gutachten untersucht und auf Basis vermessener Anlagendaten ermittelt. Es zeigt sich hierbei eine deutliche Unterschreitung der Grenzwerte, wobei diese bereits mit Sicherheitsaufschlägen belegt wurden.
Die Vorbelastungen der Standorte wurden dabei bereits berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit der Schallprognose ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Werte jeweils vom Volllastzustand ausgehen. Aufgrund der damit verbundenen Windgeschwindigkeit von ca. 10m/s ist dann auch von deutlichen Nebengeräuschen wie Waldrauschen, Windgeräusche durch Stromleitungen, etc. auszugehen.
FLUGSICHERHEIT / BEFEUERUNG DER ANLAGE:
Mit dem Regierungspräsidium / Abteilung Verkehr wurden die Rahmenbedingungen mit dem Segelflugplatz in Pleidelsheim abgestimmt. Im Zuge des ersten Bauantrags von 2004 wurde im Einvernehmen mit dem Segelflugverein und dem RP eine Platzrunde definiert, da diese bis dato nicht genauer definiert war.
Die Windkraftanlage wird entsprechend der ´Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen´ gekennzeichnet werden.
Seitens des Betreibers ist eine Tagbefeuerung mit Blitzlicht sowie Signalfarben an Turm und Flügelspitzen vorgesehen. Um eine Beeinträchtigung der umliegenden Höfe in den Nachtstunden zu vermeiden wird auf eine Befeuerung der Flügelspitzen verzichtet. Die Nachtbefeuerung ist daher am Turm mit Feuer W rot in 2 Höhen sowie durch Feuer an der Gondel geplant. Eine Vorabstimmung hierzu erfolgte bereits mit dem Regierungspräsidium Abt. Verkehr.
NATURSCHUTZ
Zur Beurteilung und Abschätzung der Auswirkungen des Vorhabens in ökologischer Hinsicht wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet. Hierfür wurde ein Büro beauftragt, das im Bereich von Windkraftanlagen über eine umfangreiche Erfahrung verfügt.
Mit den dargestellten Ausgleichsmaßnahmen - die im Wesentlichen auf Ausgleichsflächen auf der Gemarkung Ingersheim und Besigheim vorgeschlagen werden - wird in Sichtnähe zur Anlage ein adäquater Ausgleich und eine Aufwertung des Lebensraums erreicht.
Über 4 Fotosimulationen wird der Eingriff in das Landschaftsbild umfänglich dargestellt.