Die geplante Windkraftanlage erzeugt aus Windenergie Strom. Dabei entstehen Geräusche durch den an den Flügeln vorbeistreifenden Wind und die Anlage selbst.

Maßgeblich für die zulässigen Lärmpegel ist die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Die geplante Anlage hält diese gesetzlich geregelten Lärmpegel in allen benachbarten Bereichen ein.


Aufgrund der Höhe der Anlage ist von einer niedrigeren Lärmemission auszugehen. Die Flügelgeometrien tragen genauso wie der getriebelose Ringgenerator zu einem ruhigen Betrieb bei.

Die bei Volllast maximale Lärmemission wird dabei in der Regel durch Nebengeräusche des Windes (an Stromleitungen, Bäumen, Wäldern,...) übertönt.

Eine Einschätzung verschiedener Lärmquellen im Vergleich dazu sehen Sie in der unten stehenden Grafik: